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Wunschkennzeichen: Einige Buchstaben-Kombis sind verboten

Wunschkennzeichen: Einige Buchstaben-Kombis sind verboten

Habt ihr euer persönliches Wunschkennzeichen am Auto? Viele nutzen dafür die Initialen und das Geburtsjahr - doch wer beispielsweise „Sarah Schmidt“ oder „Karl Ziegler“ heißt, muss sich wohl etwas anderes überlegen. Denn einige Buchstaben-Kombis sind in Deutschland verboten. Jene nämlich, bei denen es nicht um Scherze geht, sondern um Verherrlichung von Extremismus oder Gewalt. Dazu gehören unter anderem einige Kürzel, die in Bezug zum Dritten Reich stehen, wie etwa SS, KZ oder HJ. Je nach Bundesland und Zulassungsstelle können aber auch andere Kombinationen verboten werden. Mancherorts ist etwa die Kombination SD, die an den „Sicherheitsdienst“ der Nazi-SS erinnern könnte, nicht erlaubt.

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